Der Birkholmhof
Gerald Bauer
Iglersreuth 12
95671 Bärnau
Tel.: +49(0)9635/441
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Vermietbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrradverleih vom Birkholmhof
I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
5. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad mit dem Fahrradschloss abzuschließen.
6. Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht.
II. PFLICHTEN DES MIETERS
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.
III. REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
IV. UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Die Fahrräder und das Zubehör sind nicht versichert.
V. HAFTUNG
1. Der Mieter hat das Fahrrad in selben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
3. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.
VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis in vollem Umfang von der Haftung freizustellen und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des Vermieters zu erfüllen.
VII. RÜCKGABE DES FAHRRADES
1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4. Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu melden.
VIII. ABSCHLIESSENDES
1. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
IIX. STORNOGEBÜHREN
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: 5 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, 2 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises. Auch bei Schlechtwetter sind die Stornogebühren fällig.
IX. GERICHTSTAND
Ort und Erfüllung des Vertrages ist der Birkholmhof, Iglersreuth 12, 95671 Bärnau.
Gerichtstand ist Tirschenreuth.
Stand der AGB´s 2024