Der Birkholmhof
Gerald Bauer
Iglersreuth 12
95671 Bärnau
Tel.: ???
Email: ???
Vermietbedingungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrradverleih vom Birkholmhof
I. DAS FAHRRAD UND SEINE BENUTZUNG
1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des gemieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt
Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
2. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und
zu keinem anderen bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.
3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
4. Das Fahrrad darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen
Verkehr oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
5. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietrad mit dem Fahrradschloss abzuschließen.
6. Das Tragen eines Fahrradhelms wird vom Vermieter ausdrücklich gewünscht.
II. PFLICHTEN DES MIETERS
1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen
Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem
Vermieter mitzuteilen.
III. REPARATUR
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf
schuldhafte Beschädigungen des Fahrrades durch den Mieter oder Verletzung der vertraglichen
Pflichten entstanden sind. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.
IV. UNFALL/DIEBSTAHL
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in
einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall
hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer
Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der
beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten
Fahrzeuge enthalten. Die Fahrräder und das Zubehör sind nicht versichert.
V. HAFTUNG
1. Der Mieter hat das Fahrrad in selben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
2. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner
vertraglichen Pflichten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.
3. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht
frei.
VI. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Er haftet nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung
wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten. Soweit der Vermieter wegen eines Verstoßes des
Mieters gegen diesen Mietvertrag, gegen gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Auflagen von
Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter im Innenverhältnis
in vollem Umfang von der Haftung freizustellen und alle diesbezüglichen Verpflichtungen des
Vermieters zu erfüllen.
VII. RÜCKGABE DES FAHRRADES
1. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am
vereinbarten Ort zurückzugeben.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen
Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
4. Das Fahrrad ist bei der Rückgabe auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren und das Ergebnis
im Vertrag festzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeit aufgetretene Mängel zu
melden.
VIII. ABSCHLIESSENDES
1. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
IIX. STORNOGEBÜHREN
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: 5 Tage vor
Mietbeginn 50% des Mietpreises, 2 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises. Auch bei
Schlechtwetter sind die Stornogebühren fällig.
IX. GERICHTSTAND
Ort und Erfüllung des Vertrages ist der Birkholmhof, Iglersreuth 12, 95671 Bärnau.
Gerichtstand ist Tirschenreuth.
Stand der AGB´s 2025